Allgemeine Geschäftsbedingungen von Translator Scandinavia
Fassung 2022-06-13
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Zusammenhang mit dem Kauf von Übersetzungsdienstleistungen und zusätzlichen Dienstleistungen von Translator Scandinavia AB (im Folgenden als Lieferant bezeichnet).
1. Verantwortung
Es liegt in der Verantwortung des Kunden
- um den Auftrag an den Lieferanten zu spezifizieren,
- dem Auftragnehmer solche Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, dass der Auftrag nach den Wünschen des Auftraggebers sowohl in der Qualität als auch innerhalb des vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmens ausgeführt werden kann,
- stets einen verantwortlichen Ansprechpartner für den Lieferanten zu haben, der befugt ist, dem Kunden verbindliche Auskünfte zu Fragen der Vertragserfüllung zu erteilen,
- die Einhaltung des Zeitplans für die Verpflichtungen des Kunden,
etwaige Mängel am gelieferten Material unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung, dem Lieferanten mitzuteilen.
Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten
- Ausarbeitung und Übermittlung eines Angebots oder einer Spezifikation der Vereinbarungen mit dem Kunden an den Kunden,
- den Bedarf an Zeit, Unterlagen und anderen Materialien zur Erfüllung der Aufgabe angeben,
- dem Kunden einen für die Aufgabe qualifizierten Projektleiter zur Verfügung stellen,
- die Einhaltung der ethischen Standards der Branche in Bezug auf Redlichkeit, Professionalität und Vertraulichkeit,
- die Einhaltung der Verpflichtungen des Lieferanten im Zeitplan,
- einen professionellen, effizienten und freundlichen Service und klare Informationen über Rechnungen, Verwaltung und andere Mitteilungen zu bieten.
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber müssen sich gegenseitig über jede Änderung der Art des Auftrags, wie z. B. Änderungen der Preise, des Arbeitsumfangs und der Fristen, informieren.
Die finanzielle Haftung des Anbieters kann niemals den für den betreffenden Auftrag veranschlagten Betrag übersteigen.
2. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer muss alle Informationen, die er über die Tätigkeit des Auftraggebers erhält, sowohl während der Zusammenarbeit als auch nach deren Beendigung vertraulich und entsprechend den berufsethischen Standards behandeln.
3. Personenbezogene Daten und Informationssicherheit
i. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Die zur Übersetzung übermittelten Dokumente können personenbezogene Daten enthalten. Als für die Verarbeitung Verantwortlicher ist der Käufer dafür verantwortlich, die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen, die in den dem Lieferanten zur Verarbeitung übermittelten Dokumenten genannt werden, oder sicherzustellen, dass eine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht.
Wenn Lieferanten Dokumente bearbeiten (z. B. übersetzen), kann es – je nach Sprache – erforderlich sein, die Dokumente an Unterauftragnehmer mit Sitz in einem Drittland außerhalb der EU/des EWR zu übermitteln.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass der zu übersetzende Text sensible personenbezogene Daten enthält, informiert er den Auftraggeber und anonymisiert die Unterlagen nach Möglichkeit vor Beginn des Auftrags. Wenn eine Anonymisierung nicht möglich ist, löscht der Anbieter die Dateien nach der endgültigen Lieferung aus seinen verschiedenen IT-Systemen. Weitere Informationen über den Umgang des Anbieters mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Translator Scandinavia.
ii.Lagerung
Die projektbezogene Dokumentation einschließlich der zu übersetzenden Texte wird 7 Jahre nach der endgültigen Lieferung aufbewahrt. Die im CAT-Tool Memsource verwalteten Übersetzungsprojekte werden nach einem Jahr aus dem Tool gelöscht. Texte in Translation Memories (Textdatenbank, die den Ausgangstext und die Übersetzung enthält) werden auf unbestimmte Zeit gespeichert, sofern nicht anders vereinbart. Vertragsunterlagen werden auf unbestimmte Zeit aufbewahrt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Kalkulation der Kosten
Der Anbieter kann Kostenvoranschläge für seine Dienstleistungen vorlegen. Diese sind nicht verbindlich, sondern stellen eine qualifizierte Einschätzung der Kosten für die Dienstleistungen des Anbieters dar. Die Parteien sind gemeinsam für die Einhaltung des Kostenvoranschlags verantwortlich. Die Parteien unterrichten sich gegenseitig über etwaige Unstimmigkeiten.
5. Angebot
Es ist Sache des Anbieters, seine Dienste auf Anfrage anzubieten. Die Angebote sind unter den darin gemachten Vorbehalten verbindlich. Der Kostenvoranschlag sollte den Preis mit etwaigen Zuschlägen, Steuern und Gebühren sowie den geschätzten Zeitaufwand für jede Arbeit enthalten. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer zu informieren, sobald Abweichungen auftreten oder zu erwarten sind. Der Auftragnehmer muss dazu beitragen, dass der Kosten- und Zeitplan eingehalten werden kann.
6. Bestellung
Die Arbeiten beginnen, nachdem der Auftraggeber das vorgelegte Angebot durch Erteilung eines Auftrags genehmigt oder den Beginn der Arbeiten anderweitig freigegeben hat.
7. Stornierung
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Verlangt der Auftraggeber die Aufhebung des Vertrags, so hat der Auftragnehmer die entstandenen Kosten zu erstatten und dem Auftraggeber auf Wunsch das hergestellte Material zur Verfügung zu stellen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach der Lieferung. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Rechnungseingang, sofern nicht anders vereinbart.
Etwaige Einwände gegen die Rechnung müssen innerhalb von 10 Tagen geltend gemacht werden. Für Beträge, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt werden, werden Strafzinsen in Höhe von 10 % über dem geltenden Referenzzinssatz erhoben.
9. Eigentum und Nutzungsrecht am Endprodukt
Das an den Kunden gelieferte Endprodukt ist Eigentum des Kunden. Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht, über die im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellten Glossare und Übersetzungsspeicher frei zu verfügen und sie zu nutzen.
10. Strittige Forderung
Der Kunde ist berechtigt, strittige Rechnungsposten bis zur Klärung der Streitfrage zurückzubehalten. Unbestrittene Teile der Rechnung müssen fristgerecht bezahlt werden.
11. Gründe für die Befreiung (Höhere Gewalt)
Weder der Käufer noch der Lieferant können für Lieferverzögerungen oder Ähnliches verantwortlich gemacht werden, wenn diese durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegen. Solche Ursachen können Naturkatastrophen, Streiks, Krankheiten usw. sein.
12. Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht
Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens und damit zusammenhängende Rechtsfragen werden in erster Linie durch Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt. Erzielen die Parteien keine Einigung, so werden die Streitigkeiten durch ein vereinfachtes Schiedsverfahren beim Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer beigelegt. Auf dieses Abkommen ist schwedisches Recht anwendbar.